Ohne ein unabhängiges Verkehrswertgutachten riskieren Sie:
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Wenn der von Ihnen angesetzte Wert zu niedrig ist, könnte das Finanzamt die Differenz zum tatsächlichen Verkehrswert als verdeckte Gewinnausschüttung werten. Dies hat erhebliche Steuernachzahlungen zur Folge (Körperschaftsteuer bei der GmbH und Kapitalertragsteuer beim Gesellschafter).
Ablehnung der AfA-Basis: Ist der angesetzte Wert zu hoch, kann das Finanzamt diesen anfechten und die Abschreibungsbasis der GmbH kürzen, was die laufende Steuerlast unnötig erhöht.
Das Verkehrswertgutachten dient hier als Nachweisdokumentation (Stichwort: Fremdvergleichsgrundsatz), dass der gewählte Ansatz dem Wert entspricht, den auch ein fremder Dritter hätte ansetzen müssen.